E-Learning Lehr(gruppenpraxis)leiter
Die Fortbildung besteht aus 5 E-Learnings.
Themen
- ärztliches Berufsrecht (2 DFP-Punkte)
- Vertragspartnerrecht (1 DFP-Punkt)
- Arbeitsrecht (1 DFP-Punkt)
- Praxismanagement und Personalführung (3 DFP-Punkte)
- Einführung in die Gesundheitsökonomie (1 DFP-Punkt)
Weitere Informationen
Gemäß den Bewilligungskriterien für Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien (§ 12 bzw. 12a Ärztegesetz 1998 iVm § 12 und 18 ÄAO 2015) ist eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung von Ordinationsstätten als Lehrpraxis für die Ausbildung zur (Fach-)Ärztin bzw. zum (Fach-)Arzt für Allgemeinmedizin sowie aller Fachrichtungen, dass ein Lehr(gruppen)praxisleiterseminar im Ausmaß von zwölf Stunden absolviert wurde. Die Fortbildung hat unter anderem Kenntnisse über die Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen sowie Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie zu beinhalten.
ACHTUNG: Mindestens 4 Stunden müssen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen absolviert werden. Diese können von Landesärztekammern oder anderen Fortbildungsanbietenden angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Terminen finden Sie im DFP-Kalender (www.dfpkalender.at) oder beim zuständigen Referat Ihrer Landesärztekammer.
Abschlusstest
Jedes Modul kann einzeln absolviert werden und schließt mit einem Abschlusstest ab. Die Bestehensgrenze liegt bei 66 % richtiger Antworten. Wird ein Abschlusstest nicht positiv absolviert, kann dieser drei weitere Male wiederholt werden. Die DFP-Punkten werden Ihnen nach Bestehen des Abschlusstests automatisch auf Ihr Fortbildungskonto gebucht.
Die Bestätigungen über die positive Absolvierung dieser Fortbildung für die Vorlage bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer können Sie jederzeit in Ihrem Fortbildungskonto auf meindfp.at ausdrucken!
Teilnahmegebühr
Dank der finanziellen Unterstützung der Österreichischen Ärztekammer stehen die Fortbildungen kostenfrei zur Verfügung.